Termine - 29/01/2008 00:27"""Am Freitag, den 29.02. hält der Hauptverein die Jahreshauptversammlung ab. Beginn ist 20.00 Uhr im Sportheim Pleystein. Pflichttermin für alle Piranhasspieler"""
Bin ich leider verhindert... Tut mir leid, möchte mich da für entschuldigt melden...
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Oli
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Re:Termine - 29/01/2008 15:51Ich melde mich ebenfalls an diesem Termin als abwesend!
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arschibaldschopper
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Re:Termine - 06/02/2008 18:07ich versuche mir urlaub zu nehmen aber ich hab so nen fiesen arbeitgeber! von daher kann i nix versprechen!
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§1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erhohlungsurlaub.
...
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. (3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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bene
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Re:Termine - 07/02/2008 13:52meinst des kann ich mal vorlegen*G*
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Hedo
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Re:Termine - 08/02/2008 11:20Naja... den Vertrag für 2008/09 hast ja scho...
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